Ein Freund, Anwalt, hat in Bayern studiert und arbeitet jetzt in NRW. Seine ersten Scheidungsanträge hat er mit "Antrag auf Scheidung der bürgerlichen Ehe" überschrieben.
Man wies ihn dann höflich darauf hin, dass man seine Auffassung teile, aber die besondere Hervorhebung in nördlicheren Gefielden inzwischen unüblich sei.