Ich halte diesen Vergleich (zwischen dem spuckenden Menschen und der Tochter) auch für absolut unzulässig.
@karottensalat
Das Beispiel mit dem gezielt und in böser Absicht spuckenden Menschen habe ich aus gutem Grund gebracht.
Ich setze die Vorfälle nicht gleich. Es wird dadurch einfach deutlich, dass es auf das Ergebnis nicht ankommt.
Der Anwalt des Spucers argumentiert wahrscheinlich auch "Können Sie denn beweisen, dass Sie durch das Anspucken krank geworden sind?"
Ein anderes Beispiel:
Ein HIV-Infizierter weiss um seine Infektion, hat aber munter weiter ungeschützten Sex.
Damit macht er sich strafbar.
Es geht in beiden Fällen überhaupt nicht darum, ob jemand geschädigt wurde.
Die Vorfälle an sich sind strafbar. Wer von einer gefährlichen Infektion weiss, MUSS sich
verantwortungsvoll verhalten.
Das lässt sich auch so aus dem verlinkten Artikel herauslesen.In dem hier genannten Fall, mit dem tragischen Ausgang, wird es darum gehen,
ob die Tochter eine eigene Wohneinheit hatte und den Kontakt zu den Eltern vermeiden konnte.
Ich denke nicht, dass der Staatsanwalt ermitteln lassen wird.
Die Familie ist gestraft genug, wird man sagen.
Aber man sieht an dem Fall, wie schnell der Leichtsinn ins Auge gehen kann.
Nachvollziehen kann ich das nicht.
Wir waren hier einmal in einer leichten Quarantäne und einmal in einer richtigen
und haben vom Gesundheitsamt genaue Instruktionen erhalten.
Niemand in meiner Familie hat überlegt, wie man die Auflagen unterlaufen kann.
Die Auflagen haben ihren guten Grund und wir wollten gesund bleiben und dieses Virus nicht
weiter tragen.