Oh ja, stimmt, du hast recht.
Von der ermordeten Tochter erbt der Ehemann und ihre Tochter jeweils 50 %.
Oder auch nicht.
Denn die eine Zwillingsschwester und Ehefrau war ja zuerst tot. Dann erst wurde die Großmutter ermordet. Da die andere Zwillingsschwester nicht erben kann, müsste die erste Zwillingsschwester Alleinerbe sein und da sie nicht mehr lebt, geht das gesamte Erbe der Großmutter auf die Enkel Tochter über.
Interessante Konstellation.