Autor Thema: Sterben, Vererben, Testament  (Gelesen 2799 mal)

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Sterben, Vererben, Testament
« am: 31 Januar 2022, 13:53:50 »
Ich habe keinen Thread gefunden, also hier.
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline Miracoli

  • Mitglied
  • Bürgerbüro-Mitarbeiter
  • **
  • Beiträge: 26.364
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #1 am: 31 Januar 2022, 13:56:35 »
Es gab mW auch keinen, zumindest ist mir keiner bekannt.

Ich kann nur allgemein raten ein Testament zu erstellen, sonst gibt es häufig Regelungen, die einem nicht gefallen.

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #2 am: 31 Januar 2022, 13:57:03 »
Nein, wenn sie vor ihm stirbt, lebt er ja noch und kann von Salessia erben (und vielleicht nicht mehr sagen, dass er es nicht will).
Wenn er dann nach 5 Minuten stirbt, ist er tot und dann erben seine Nachkommen.

Edit: Miracoli war schneller.

@ Salessia, schreibs auf!

Dann nützt es aber nichts, wenn ich was aufschreibe. Ich kann ja schlecht festlegen: "Wenn ich kurz vor meinem Mann sterbe, soll er nichts mehr erben. Nur, wenn es sich noch für ihn lohnt."  :biggrin:

Sinnvoller wäre es, wenn mein Mann ein Testament machen würde und meine Tochter mit berücksichtigen würde. Ich kann meinen Mann ja sowieso nicht "enterben". Den Pflichtteil würde er bekommen, das wäre dann bei "Enterbung" 25 %.

Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #3 am: 31 Januar 2022, 14:01:08 »
Wir haben uns eben beim Kartoffelsalat mit Fischstäbchen darüber unterhalten. Wann sonst sollte man solch erquickende Gespräche führen?  :biggrin:

Zitat Salessio: "Du weißt doch, was ich machen würde, wenn du vor mir stirbst, was sowieso nie passieren wird. Ich verkaufe die Hütte, kaufe mir eine Palette Veltins, verteile die im Boot und bin weg."

Mein Einwand war, dass er dann vielleicht nicht mehr fähig ist, allein zu segeln. Da sagte er, dann verkauft er die Hütte trotzdem, weil die viel zu groß für eine Person ist, und nimmt sich was Kleineres. Er braucht kein Geld von mir.

Da hatten wir aber noch nicht den 5-Minuten-Abstand-Todesfall bedacht.
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline Miracoli

  • Mitglied
  • Bürgerbüro-Mitarbeiter
  • **
  • Beiträge: 26.364
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #4 am: 31 Januar 2022, 14:02:49 »
Wenn Salessio nicht möchte, dass JS etwas von deinem Vermögen verliert, muss er ein Testament machen.

Klar sind es keine Riesenwerte, und offenbar sind alle nicht auf das Finanzielle erpicht. Trotzdem schafft ein Testament klare Verhältnisse.

Meine Mutter hat auch beim Stiefvater drauf gedrängt - aus Gründen, seine Schwester hätte sonst geerbt mangels gemeinsamer Kinder.

Offline Rennbiene

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 52.806
  • rennt und rennt und rennt...
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #5 am: 31 Januar 2022, 14:06:02 »
Nüchtern betrachtet sind das sehr einfache klare Verhältnisse: keine Ehefrau, nur ein Sohn - er ist Alleinerbe, von allem Gutem und Schlechtem, auch wenn er da jetzt noch nicht daran denkt.



Aber wohl noch eine Mutter.
Und die erbt selbstverständlich mit und hat  bei Testament einen Pflichtteilanspruch.
Berlin ist größer, als die Meisten denken.  Die größte Ausdehnung des Stadtgebiets in Ost-West-Richtung beträgt rund 45 km, in Nord-Süd-Richtung etwa 38 km.
In diesem Sinne …
Herzliche Grüße von Rennbiene

Offline Tulpe

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 37.367
  • Companion to the Doctor
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #6 am: 31 Januar 2022, 14:10:02 »
Nein, wenn sie vor ihm stirbt, lebt er ja noch und kann von Salessia erben (und vielleicht nicht mehr sagen, dass er es nicht will).
Wenn er dann nach 5 Minuten stirbt, ist er tot und dann erben seine Nachkommen.

Edit: Miracoli war schneller.

@ Salessia, schreibs auf!

Dann nützt es aber nichts, wenn ich was aufschreibe. Ich kann ja schlecht festlegen: "Wenn ich kurz vor meinem Mann sterbe, soll er nichts mehr erben. Nur, wenn es sich noch für ihn lohnt."  :biggrin:

Sinnvoller wäre es, wenn mein Mann ein Testament machen würde und meine Tochter mit berücksichtigen würde. Ich kann meinen Mann ja sowieso nicht "enterben". Den Pflichtteil würde er bekommen, das wäre dann bei "Enterbung" 25 %.

Du könntest schreiben: wenn ich vor meinem Mann sterbe, kriegt er nur den Pflichtteil. Auf den kann er ja verzichten..
Und ja, beide sollten ein Testament haben.

Mach, was du willst, aber das Leben schreibt manchmal die tollsten Geschichten, die wir uns vorher nicht mal im Traum vorstellen könnten.
“All that we see or seem is but a dream within a dream.”
Edgar Allan Poe

Offline heinzi

  • Administrator
  • Akropolis-Stammgast
  • *****
  • Beiträge: 57.306
  • Hausmeister
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #7 am: 31 Januar 2022, 14:12:30 »
Nüchtern betrachtet sind das sehr einfache klare Verhältnisse: keine Ehefrau, nur ein Sohn - er ist Alleinerbe, von allem Gutem und Schlechtem, auch wenn er da jetzt noch nicht daran denkt.



Aber wohl noch eine Mutter.
Und die erbt selbstverständlich mit und hat  bei Testament einen Pflichtteilanspruch.

Die Mutter des Verstorbenen erbt, wenn der Verstorbene Kinder hat? Das wäre mir neu (was nichts heisst)
So lang mein Herz noch schlägt, mich mein Gefühl noch trägt.
So lang werd ich, bis zum Schluss, einfach tun, was ich glaub das ich tun muss!

Wiki zur Lindenstraße

Offline Miracoli

  • Mitglied
  • Bürgerbüro-Mitarbeiter
  • **
  • Beiträge: 26.364
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #8 am: 31 Januar 2022, 14:17:21 »
Das ist falsch.

Sind Kinder vorhanden, erben die Eltern nichts, Kinder sind Erben 1. Ordnung und schließen Erben höherer Ordnung aus.

Ausnahme ist nur das Erbrecht des Ehegatten.

Offline Tulpe

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 37.367
  • Companion to the Doctor
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #9 am: 31 Januar 2022, 14:19:03 »
Noch ein Grund ein Testament zu machen.
Wenn kein Testament vorliegt, braucht man einen Erbschein. Und der ist teuer.

Mein Mutter hatte kein Testament gemacht. Sie war Witwe, ich das einzige Kind.
Der Erbschein hat mich (genau weiß ich es nicht mehr) etwa 1700 Öcken gekostet.
Ein paar Zeilen auf Papier und es wäre nicht nötig gewesen.
“All that we see or seem is but a dream within a dream.”
Edgar Allan Poe

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #10 am: 31 Januar 2022, 14:20:26 »
Das ist falsch.

Sind Kinder vorhanden, erben die Eltern nichts, Kinder sind Erben 1. Ordnung und schließen Erben höherer Ordnung aus.

Ausnahme ist nur das Erbrecht des Ehegatten.

Ja, das habe ich auch gerade ergoogelt.
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #11 am: 31 Januar 2022, 14:20:51 »
Noch ein Grund ein Testament zu machen.
Wenn kein Testament vorliegt, braucht man einen Erbschein. Und der ist teuer.

Mein Mutter hatte kein Testament gemacht. Sie war Witwe, ich das einzige Kind.
Der Erbschein hat mich (genau weiß ich es nicht mehr) etwa 1700 Öcken gekostet.
Ein paar Zeilen auf Papier und es wäre nicht nötig gewesen.

Oh, das wusste ich auch nicht.
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline Miracoli

  • Mitglied
  • Bürgerbüro-Mitarbeiter
  • **
  • Beiträge: 26.364
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #12 am: 31 Januar 2022, 14:21:02 »
Erbschein ist nicht zwingend erforderlich, wohl aber bei Grundbesitz.

Offline Rennbiene

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 52.806
  • rennt und rennt und rennt...
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #13 am: 31 Januar 2022, 14:21:38 »
Das ist falsch.

Sind Kinder vorhanden, erben die Eltern nichts, Kinder sind Erben 1. Ordnung und schließen Erben höherer Ordnung aus.

Ausnahme ist nur das Erbrecht des Ehegatten.

Danke, das wusste ich nicht.
Berlin ist größer, als die Meisten denken.  Die größte Ausdehnung des Stadtgebiets in Ost-West-Richtung beträgt rund 45 km, in Nord-Süd-Richtung etwa 38 km.
In diesem Sinne …
Herzliche Grüße von Rennbiene

Offline Rennbiene

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 52.806
  • rennt und rennt und rennt...
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #14 am: 31 Januar 2022, 14:22:51 »
Mein Mutter hatte kein Testament gemacht. Sie war Witwe, ich das einzige Kind.
Der Erbschein hat mich (genau weiß ich es nicht mehr) etwa 1700 Öcken gekostet.
Ein paar Zeilen auf Papier und es wäre nicht nötig gewesen.

Zum einen der Preis, und in Berlin dauert die Erstellung eines Erbscheines 6-8 MONATE.
Vorher kommt man im Falle eines Falles an nichts ran.
Wie man da beerdigen soll und evtl Wohnungen auflösen oder anders, ist mir schleierhaft.
Berlin ist größer, als die Meisten denken.  Die größte Ausdehnung des Stadtgebiets in Ost-West-Richtung beträgt rund 45 km, in Nord-Süd-Richtung etwa 38 km.
In diesem Sinne …
Herzliche Grüße von Rennbiene

Offline Tulpe

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 37.367
  • Companion to the Doctor
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #15 am: 31 Januar 2022, 14:31:05 »
Erbschein ist nicht zwingend erforderlich, wohl aber bei Grundbesitz.

Ja stimmt, ich habe Haus und Grundstück geerbt.

Als ich damals die Formulare ausgefüllt habe, musste ich die Flurnummer haben.
Bei der Behörde konnte man mir die mitteilen, dann sagt der Dödel: "beim Haus steht als Eigentümer aber ein ganz anderer Name als XX (Name meiner Mutter)".
Mich hat fast der Schlag getroffen!
"Ja, welcher Name steht denn da?" -" Moment, ich habe die Akte schon wieder weggelegt". - Nach einiger Zeit: "Da steht YX (Name meines Vaters, gleicher Nachname wie der meiner Mutter und mir)". Ein "ganz anderer Name"!

Meine Mutter hatte das nach dem Tod meines Vater nie umschreiben lassen, obwohl man sie mehrmals aufgefordert hat.
Weiß der Geier warum.

“All that we see or seem is but a dream within a dream.”
Edgar Allan Poe

Offline heinzi

  • Administrator
  • Akropolis-Stammgast
  • *****
  • Beiträge: 57.306
  • Hausmeister
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #16 am: 31 Januar 2022, 14:31:43 »
Noch ein Grund ein Testament zu machen.
Wenn kein Testament vorliegt, braucht man einen Erbschein. Und der ist teuer.

Mein Mutter hatte kein Testament gemacht. Sie war Witwe, ich das einzige Kind.
Der Erbschein hat mich (genau weiß ich es nicht mehr) etwa 1700 Öcken gekostet.
Ein paar Zeilen auf Papier und es wäre nicht nötig gewesen.

Autsch!

Das ist bitter, das ist verbranntes Geld!
So lang mein Herz noch schlägt, mich mein Gefühl noch trägt.
So lang werd ich, bis zum Schluss, einfach tun, was ich glaub das ich tun muss!

Wiki zur Lindenstraße

Offline Tulpe

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 37.367
  • Companion to the Doctor
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #17 am: 31 Januar 2022, 14:33:26 »
Ja, da hat mein geiziges Herz geblutet ...
“All that we see or seem is but a dream within a dream.”
Edgar Allan Poe

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #18 am: 31 Januar 2022, 14:34:48 »
Von meiner Mutter werde ich auch eine Hälfte von Haus und Grundstück erben. Dann sollte sie doch mal ein Testament beim Notar machen? Kostet das denn viel weniger? Im Internet steht, bei einem Nachlasswert von ca. 250.000,00 Euro werden ca. 1.000,00 Euro für den Erbschein fällig. Viel mehr Wert wird das Haus im Lipperland nicht sein, da ist es nicht so teuer wie hier. Das wären für mich und meinen Bruder jeweils ca. 500 Euro. Das ist ja nicht sooo viel, finde ich. Oder braucht dann jeder einen Erbschein über die gesamte Summe?

Ist das alles schwierig.
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline Tulpe

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 37.367
  • Companion to the Doctor
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #19 am: 31 Januar 2022, 14:37:59 »
Man braucht für ein Testament keinen Notar.
Du kannst das auch selber schreiben, man sollte nur einige Regeln beachten, über die man sich im Internet informieren kann.

Wenn man sicher gehen will, dass es keiner verschwinden lässt, kann man es beim Amtsgericht (?) hinterlegen.
“All that we see or seem is but a dream within a dream.”
Edgar Allan Poe

Offline Miracoli

  • Mitglied
  • Bürgerbüro-Mitarbeiter
  • **
  • Beiträge: 26.364
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #20 am: 31 Januar 2022, 14:39:18 »
Testament kann man auch selbst schreiben, die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist ratsam. Das ist - in einfachen Fällen - ausreichend und billiger als beim Notar.

Es gibt auch einen gemeinsamen Erbschein, wenn beide einig sind. Kosten weiß ich nicht, hängen aber auf jeden Fall von der Höhe des Erbes ab.

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #21 am: 31 Januar 2022, 14:44:36 »
Man braucht für ein Testament keinen Notar.
Du kannst das auch selber schreiben, man sollte nur einige Regeln beachten, über die man sich im Internet informieren kann.

Wenn man sicher gehen will, dass es keiner verschwinden lässt, kann man es beim Amtsgericht (?) hinterlegen.

Im Internet steht, für das Umschreiben von Grundstücken und Häusern im Erbfall benötigt man ein notarielles Testament oder eine beglaubigte Abschrift. Bei 200.000,00 Euro Wert kostet das 870 Euro. Dann wäre ja kostenmäßig im Vergleich zum Erbschein nichts gewonnen, wenn das Haus etwas mehr als 200.000,00 Euro wert ist. Kann höchstens sein, dass es die Sache beschleunigt.

Wann ist ein Erbschein notwendig?

Grundsätzlich ist niemand zur Beantragung eines Erbscheins verpflichtet. Da ein Erbschein aber von einigen Institutionen wie Banken oder Versicherungen zur rechtlichen Absicherung verlangt wird, kommen Erben oftmals nicht drumherum, einen Erbschein zu beantragen. Erst mit diesem beglaubigten Nachweis können Erben über den Nachlass verfügen und Rechnungen begleichen, Konten auflösen, etc. Darüber hinaus werden Erbscheine aber auch häufig in folgenden Fällen benötigt:

    Grundbuchänderungen für Grundstücke & Immobilien, wenn kein Testament oder Erbvertrag zum Nachweis des Eigentümerübergangs vorliegt
    Gesellschafterwechsel durch Erbfälle bei oHGs & KGs
    Übertragung, Verwaltung oder Umschreiben des Nachlasses gegenüber Dritten (z.B. Vermieter)

 

Sind Sie im Besitz eines der folgenden Dokumente, müssen Sie keinen Erbschein beantragen:

    Konto- oder Vorsorgevollmacht
    notarielles Testament
    Erbvertrag inkl. gerichtlichem Eröffnungsprotokoll
    beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments


Quelle: https://www.notar-darmstadt-bp.de/erbrecht/erbschein-beantragen/
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)

Offline Tulpe

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 37.367
  • Companion to the Doctor
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #22 am: 31 Januar 2022, 14:52:25 »
OK, das wusste ich nicht.
Mir gegenüber hat man immer nur von Testament gesprochen.
Und da wir so oder so keins hatten, habe ich einen Erbschein gebraucht.

Edit: Das ist die Seite eines Notars, oder? Der wird nicht an seinen Umsatz denken? Ach nee, bestimmt nicht .
« Letzte Änderung: 31 Januar 2022, 15:08:49 von Tulpe »
“All that we see or seem is but a dream within a dream.”
Edgar Allan Poe

Offline scrooge

  • Mitglied
  • Lindenstrassenurgestein
  • *
  • Beiträge: 15.478
  • Ach was!
    • Grenzwanderer
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #23 am: 31 Januar 2022, 15:05:35 »
Wir haben vor ein paar Jahren alles hinsichtlich Testament, Vollmachten, Patientenverfügung geregelt. In unserem Umfeld hatten wir nämlich mitgekriegt, was für ein Chaos entstehen kann, wenn man das nicht macht. Ein Elternteil vertorben, das zweite mit schwerer Demenz im Pflegeheim und unter gerichtlicher Betreuung (keine Ahnung wie das korrekt heißt). Die Kinder wollten ihr Elternhaus verkaufen und noch ausstehende Verpflichtungen ihrer Eltern abwickeln, aber da sie keine Vollmachten hatten, musste das alles über das Gericht geregelt werden, und das zog sich ziemlich hin. Das war für uns der Anlass, das so schnell wie möglich in Ordnung zu bringen, auch weil wir keine Kinder haben. Da ist es schon praktisch, wenn geklärt ist, wer erbt, falls dann noch was da ist.
"Vanaf een Gazelle zie je meer dan vanuit een Jaguar." (Frank van Rijn)

http://grenzwanderer.wordpress.com/

Offline salessia

  • Mitglied
  • Akropolis-Stammgast
  • ****
  • Beiträge: 101.945
  • Board-Zitrone
Re: Sterben, Vererben, Testament
« Antwort #24 am: 31 Januar 2022, 15:09:31 »
Wenn meine Mutter stirbt, ist es weniger kompliziert, weil ihr das Haus allein gehört. Da steht kein Partner mit im Grundbuch. Aber das ist hoffentlich noch in weiter Zukunft und außerdem kann bis dahin alles weg sein, wenn sie vorher noch in ein Pflegeheim kommen sollte.
Ich bin auch nur aus Mensch! (Berthold Heisterkamp)